Michael Kaspar
Rechtsanwalt i.R. Michael Kaspar
Herr Rechtsanwalt i.R. Kaspar trat im Jahre 1982 in die damalige Kanzlei Dr. Rösgen & Kraft ein und war bis zum 31.12.2022 als Rechtsanwalt in Mayen für unsere Kanzlei tätig. Seit dem 01.01.2023 ist Herr Rechtsanwalt Kaspar Rechtsanwalt in Ruhestand.
Herr Rechtsanwalt Kaspar erwarb im Jahre 1993 die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht und im Jahre 1997 die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Familienrecht. Insbesondere auf den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Familienrecht hatte der Kollege Kaspar während seiner langjährigen Tätigkeit zahlreiche Mandanten unserer Kanzlei erfolgreich vertreten.
Herr Rechtsanwalt i.R. Kaspar verfügte über eine lange Erfahrung und eine hohe fachliche Kompetenz im Bereich des Arbeits- und Familienrechts. Für seine langjährige fundierte und menschlich kompetente Tätigkeit sind wir Herrn Rechtsanwalt Kaspar, der der Kanzlei weiterhin freundschaftlich verbunden bleibt, auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sehr dankbar.
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