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Kaspar ∙ Müller ∙ Nickel ∙ Krayer
VERSICHERUNGSRECHT UND HAFTUNG
Unser Team für Versicherungsrecht und Haftung steht Ihnen kompetent zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen oder um Fragen der Haftung geht. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Versicherungsverträgen, der Schadensregulierung und vertreten Sie in Streitfällen.
Unsere Experten analysieren Ihre Situation individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir Sie bestmöglich beraten und vertreten können.
Fachgebiete

Das Haftpflichtrecht regelt die Verpflichtung zum Schadensersatz, wenn eine Person oder ein Unternehmen einem Dritten durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Schaden zufügt. Es umfasst vertragliche und deliktische Haftung und dient dem Opferschutz sowie der Schadenskompensation.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Das Haftpflichtversicherungsrecht regelt die Absicherung gegen Haftungsansprüche durch eine Versicherung. Es bestimmt die Pflichten des Versicherers zur Schadensdeckung sowie die Rechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Falle eines Haftpflichtschadens.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Das Rechtsschutzversicherungsrecht regelt die vertragliche Absicherung der Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen. Es legt fest, in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachten übernimmt und welche Rechte und Pflichten Versicherer sowie Versicherungsnehmer haben.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Das Sachversicherungsrecht regelt den Schutz von Sachen vor Schäden durch eine Versicherung. Es bestimmt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern sowie den Umfang der Schadensregulierung bei Ereignissen wie Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Das Schadensersatzrecht regelt die Verpflichtung, einen erlittenen Schaden auszugleichen. Es bestimmt die Voraussetzungen der Haftung, die Art und den Umfang des Ersatzes sowie die Abgrenzung zwischen materiellen und immateriellen Schäden.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Die Tierhalterhaftung regelt die verschuldensunabhängige Haftung eines Tierhalters für Schäden, die sein Tier Dritten zufügt (§ 833 BGB). Sie dient dem Schutz Geschädigter und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Nutztieren, eingeschränkt werden.
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Rechtsanwalt Sebastian Krayer
Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern, Versicherungsnehmern und Dritten. Es umfasst Vertragsabschluss, Leistungsansprüche, Pflichten der Parteien sowie die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Das Sachversicherungsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für Versicherungen, die gegen Schäden an körperlichen Sachen schützen, wie etwa Gebäude- oder Hausratversicherungen. Es umfasst die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und -geber, die Versicherungsbedingungen sowie die Schadensregulierung im Falle eines Schadens.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Matthias Nickel
Ihre Ansprechpartner
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitenschwerpunkt
Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Versicherungsrecht
Sekretariat
Jessica Lang
Tätigkeitenschwerpunkt
Allgemeines Zivilrecht, Miet- und WEG-Recht, Medien-, Kommunikations-, und Urheberrecht, Strafrecht
Sekretariat
Sina Oberwinder